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Mit dem Führerschein der Klasse T ist es erlaubt, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit maximal 60 km/h zu fahren. Ein zugehöriger Anhänger darf mitgeführt werden, solange er für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt ist. Das Mindestalter für derartige Zugmaschinen bis 60 km/h beträgt 18 Jahre. Für Zugmaschinen bis 40km/h muss das 16. Lebensjahr vollendet sein.
Die nötigen Voraussetzung wie Sehtest, Passbilder und Erst-Hilfe-Kurs organisieren wir gerne für Sie!
Ausbildungsdauer
Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 6 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden
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