Mit dem Führerschein der Klasse C bzw. CE ist es erlaubt Kraftwagen mit:
- maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) zu fahren
- zG über 7.500 kg
- Ein Anhänger mit maximal 750 kg zG darf mitgeführt werden
- Das Mindestalter hierfür beträgt 21 Jahre
- nach erfolgter Grundqualifikation (140 Std. mit anschließender IHK Prüfung) sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" ist der Erwerb der Klasse C bereits mit 18 Jahren möglich
Notwendiger Vorbesitz für die Fahrerlaubnis ist die Klasse B.
Die nötigen Voraussetzung wie Sehtest, Passbilder und Erst-Hilfe-Kurs organisieren wir gerne für Sie! Auf Wunsch erstellen wir gerne für Sie einen speziellen Schulungsplan.
Ausbildungsdauer
Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht:
8 Doppelstunden bei Vorbesitz der Klasse C1
14 Doppelstunden bei Vorbesitz der Klasse B
Theorieprüfung : gemeinsam
Praxisprüfung: getrennt, d.h. zuerst Soloprüfung, dann mit der Kombination
Praktische Ausbildung:
- Grundfahrstunden
- 3 Überlandfahrstunden (Solofahrzeug)
- 1 Autobahnfahrstunden (Solofahrzeug)
- 5 Überlandfahrstunden (mit Anhänger)
- 2 Autobahnfahrstunden (mit Anhänger)
- 3 Dunkelheitsfahrstunden (mit Anhänger)