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Berufskraftfahrer Ausbildung
Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG ( 140 Std. )
Lehrgänge zur beschleunigten Grundqualifikation im Güterverkehr im Ausbildungszentrum BAYER PLUS im Ulm
( Klasse C/CE ) und Personenverkehr (Klasse D) im Ganztages Unterricht
Inhalt
Ziel
Teilnehmer
Berufseinsteiger im gewerblichen Personen- oder Güterkraftverkehr.
Erwerb durch Teilnahme an :
Besitz der Fahrerlaubnis ist hier nicht erforderlich!
Um die geplanten Prüfungstermine einhalten zu können, ist eine Teilnahme an allen Terminen notwendig.
Praxis:
Seit dem 10. September 2009 besteht für Führerscheinneulinge die Pflicht zum Erwerb einer Grundqualifikation nach dem BKrFQG. Dies betrifft Fahrer im Personen- und Güterkraftverkehr, die
Die Grundqualifikation kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden:
Der Fahrer macht eine dreijährige Berufsausbildung zum EU-Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung nach dem BKrFQG.
Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Voraussetzung ist, dass er die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits besitzt.
Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen. D.h.die Führerscheinausbildung kann als 2.Step gemacht werden.
Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein gilt als Nachweis für die absolvierte Grundqualifikation.
EU-Weiterbildung für Kraftfahrer BKrFQG
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schreibt vor, dass Lkw- und Busfahrer alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren müssen. Dies betrifft alle Personen, die gewerbliche Fahrten in Fahrzeugen durchführen, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E oder D/DE erforderlich ist. Die 5-Jahresfrist beginnt mit der Aushändigung des Führerscheins. Das Gesetz betrifft auch Lkw- und Busfahrer, die ihren Führerschein schon seit vielen Jahren besitzen. Denn die Richtlinie der Europäischen Union musste auch in allen anderen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Weiterbildung
Wir bieten Weiterbildungen für EU-Berufskraftfahrer (LKW und Omnibus) in Theorie und Praxis an. Die Weiterbildung muss alle fünf Jahre absolviert werden und dauert jeweils 35 Stunden. Der Kurs kann innerhalb einer Intensiv-Woche erledigt werden oder auf 5 Tage mit je 7 Stunden Unterrichtszeit (8:00 - 16 Uhr) verteilt werden.
Konsequenzen bei fehlender Weiterbildung
Neben der nicht möglichen Verlängerung der Schlüsselnummer fallen zudem auch Bußgelder an. Dies ist ebenfalls im Berufsqualifikationsgesetz (BKrFQG) unter § 9 geregelt. Betroffene Fahrer müssen demnach mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld rechnen. Arbeitgeber bzw. Unternehmen, die Berufskraftfahrer ohne absolvierte Weiterbildung beauftragen oder fahren lassen, werden ebenfalls sanktioniert. Hier sind Bußgelder bis zu 20.000 Euro möglich.
Unter dem folgenden Link des BAG finden Sie weitere Informationen zum Straßengüterverkehr.
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