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Mit dem Führerschein der Klasse D ist es erlaubt, Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 16 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) zu fahren, die eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 t besitzen.
Das Mindestalter hierfür beträgt 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Alter ist abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation. Notwendiger Vorbesitz für die Fahrerlaubnis ist die Klasse B. Die nötigen Voraussetzung wie Sehtest, Passbilder und Erst-Hilfe-Kurs organisieren wir gerne für Sie!
Auf Wunsch erstellen wir gerne für Sie einen speziellen Schulungsplan. Die Ausbildung in Theorie und Praxis hängt von der Dauer/Klasse des Vorbesitzes des vorhandenen Führerscheines ab.
Förderung durch die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
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