- Mo - Do: 09:00 - 17:00 Uhr
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Mit dem Führerschein der Klasse T ist es erlaubt, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit maximal 60 km/h zu fahren. Ein zugehöriger Anhänger darf mitgeführt werden, solange er für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt ist. Das Mindestalter für derartige Zugmaschinen bis 60 km/h beträgt 18 Jahre. Für Zugmaschinen bis 40km/h muss das 16. Lebensjahr vollendet sein.
Die nötigen Voraussetzung wie Sehtest, Passbilder und Erst-Hilfe-Kurs organisieren wir gerne für Sie!
Ausbildungsdauer
Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 6 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden
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Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,
wir befinden uns im Weihnachtsurlaub vom 24.12.2025 bis einschließlich 06.01.2026. Ab dem 08.01. sind wir wie gewohnt für euch da.
Wir wünschen euch frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!