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Mit dem Führerschein der Klasse A1 ist es erlaubt:
Das Mindestalter hierfür beträgt 15 Jahre. Die frühere Geschwindigkeitsbegrenz 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
Ausbildungsdauer
Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden
5 Überlandfahrstunden
4 Autobahnfahrstunden
3 Dunkelheitsfahrstunden
Mit dem Führerschein der Klasse A1 ist es erlaubt:
Das Mindestalter hierfür beträgt 16 Jahre. Die frühere Geschwindigkeitsbegrenz 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
Ausbildungsdauer
Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden
5 Überlandfahrstunden
4 Autobahnfahrstunden
3 Dunkelheitsfahrstunden
Mit dem Führerschein der Klasse A2 ist es erlaubt:
Das Mindestalter hierfür beträgt 18 Jahre. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist lediglich eine praktische Prüfung zu leisten.
Ausbildungsdauer
Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden
5 Überlandfahrstunden
4 Autobahnfahrstunden
3 Dunkelheitsfahrstunden
Mit dem Führerschein der Klasse A ist es erlaubt folgende Krafträder zu fahren:
Das Mindestalter hierfür beträgt :
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Ausbildungsdauer
Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden
5 Überlandfahrstunden
4 Autobahnfahrstunden
3 Dunkelheitsfahrstunden
Einschluss Klasse AM, A1, A2
Neue Regelung Motorradfahren mit dem Autoführerschein Eintragung B196
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